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Nachunternehmer

Nachunternehmer:

Unsere Nachunternehmer sind erfahrene und langjährige Firmen, welche seit mehr als 25 Jahren für uns in Stuttgart und Umgebung tätig sind.

 

Alle für uns tätigen Subunternehmer müssen folgende Unterlagen vor der Vermittlung durch uns vorlegen:

1. Handelsregisterauszug bzw. Gründungsnachweis

2. Gewerbeanmeldung (beglaubigt)

3. Nachweis Haftpflichtversicherung mit Angaben über Laufzeit, Deckungssummen sowie geleisteter Prämienzahlung

4. Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft

5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (nicht älter als 3 Monate)

6. Unbedenklichkeitsbescheinigung SOKA-BAU (nicht älter als 3 Moante)

7. Freistellungsbescheinigung des Finanzamt gem. § 48b Abs. 1 EStG

8. Bauleistungen im Sinne des ³ 13b UStG

9. Bestätigung über den Erhalt des Mindestlohnes von allen eingesetzten Mitarbeitern

10. Auftragnehmer Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

11. Sachkundenachweis über auszuführende Arbeiten

12. Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass für Schäden, die durch den Transport gefährlicher Abfälle verursacht werden, eine Mitversicherung besteht!

 

 

Ich garantiere, und davon überzeuge ich mich regelmäßig, dass jeder Subunternehmer

 

  • die Lenk- und Ruhezeiten einhält

  • Genehmigungen und Berförderungsscheine für spezielle Transporte vorhanden sind

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